Bad Arolsen, 30.April 2017

Windparkbetreiber wurden vom NABU angezeigt.  Ihnen wird vorgeworfen einen Brutplatz des Rotmilan mit Stöcken attackiert zu haben um das Rotmilan-Brutpaar zu vertreiben.

"Dieses Vorgehen gegen einen naturschutzrechtlich streng geschützten Greifvogel ist eine Straftat. Da sie im Zusammenhang auch als gewerblich motiviert eingestuft werden dürfte, droht den Männern eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren."

so die Aussage von NABU Bundesgeschäftführer Leif Miller (vgl. auch Waldecker Landeszeitung vom 12.05.2015, Titelseite)

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