Herr W.Lehmann, der für den Naturpark Diemelsee Beauftragte des NABU, hat anläßlich der Bürgerversammlung in Diemelsee-Adorf ein Stellungnahme vorgetragen.

Zwischenzeitlich wurde bekannt dass zahlreiche, von der Regionalplanung vorgesehene Windvorrrangflächen bisher nicht nach dem Avifauna Konzept der Oberen Naturschutzbehörde geprüft wurden.  Bleibt zu hoffen dass im Rahmen der Nachprüfungen erkannt wird, dass das Gebiet KB-080 im Naturpark Diemelsee bei Flechtdorf aus artenschutzrechlichen Gründen für den Aufbau von Windkraftanlagen nicht genutzt werden kann.

 

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Wolfgang Lehmann                                                  Korbach, den 22.06.16

 

NABU Waldeck-Frankenberg

 

 

 

Statement zur Bürgerversammlung mit dem Thema Windkraft in Diemelsee-Adorf am 22.06.16

 

 

 

Der NABU hat die Pläne der Hess. Landesregierung, Vorranggebiete für Windkraftanlagen und damit Planungssicherheit zu schaffen, unter der Voraussetzung unterstützt, dass feste Kriterien zum Arten- und Landschaftsschutz konsequent berücksichtigt werden.

 

Deswegen sind wir enttäuscht und verärgert, dass im aktuellen Verfahren auf Bezirksebene die Obere Naturschutzbehörde versagt hat. Entweder hat sie dem Druck der politischen Leitung und der Regionalplanung nachgegeben oder war ihrer Aufgabe nicht gewachsen.

 

Nachdem die Regionalplanung ihren Vorschlag zur Ausweisung eines Vorranggebietes im Naturpark Diemelsee nördlich von Rhenegge durch die Einwände des NABU und der örtlichen Bürgerinitiative zurückziehen musste, revanchierte sie sich offenbar mit der Ausweisung eines noch größeren Suchraums von annähernd 280 ha, KB-80 „Hohen Rade“ im Naturparkwald zwischen Flechtdorf und Rhena.

 

Artenschutzrechtliche Belange seien soweit bekannt, berücksichtigt. Dies bezieht sich aber lediglich auf einen Schwarzstorchbrutplatz. Weitergehende Behörden eigene Untersuchungen waren nicht geplant. So richtete sich die Suche nach Brutplätzen wieder einmal an die örtlichen Vogelschutzexperten vom NABU, unterstützt von der örtlichen BI. Sie konzentrierte sich auf Horste des Rotmilan, Charaktervogel einer vielfältig strukturierten, artenreichen Kulturlandschaft, wie sie für die Kuppenlandschaft im Vorupland als Teil des Naturparks Diemelsee typisch ist. Sage und schreibe 7 Brutplätze wurden in den Jahren 201516/16 in der unmittelbaren Nachbarschaft, zum Teil sogar im Suchgebiet KB-80 selbst, nachgewiesen; dies ist Rekord verdächtig!

 

Außerdem erwies sich die Kompostierungsanlage neben der ehemaligen Mülldeponie für den Rotmilan als Nahrungsangebot erster Klasse. Wie von einem Magnet angezogen, suchen im Frühjahr bis zu 27 Rotmilane dort gleichzeitig nach Mäusen und anderen Nahrungsresten, die benachbarten Brutpaare finden hier während der Brutzeit einen gut gedeckten Tisch.

 

Obwohl die Obere Naturschutzbehörde bei solchen Ansammlungen von einem hohen bis sehr hohen Risiko für die Tiere ausgeht (gerichtlich bestätigt für die Kompostierungsanlage in Frankenberg-Geismar) und sie ausdrücklich die Abstandsempfehlungen der amtlichen Deutschen Vogelschutzwarten (Helgoländer Papier) als Grundlage ihrer Bewertungen nennt, dann aber ausgerechnet beim Rotmilan nicht konsequent umsetzt, ist der Suchraum Hohen Rade in der Verwaltungsvorlage für die Regionalversammlung weiterhin enthalten und soll somit als Vorranggebiet ausgewiesen werden.

 

Die Einwände der Naturschutzverbände werden zwar zur Kenntnis genommen, können aber angeblich auf Regionalebene nicht abschließend bewertet werden. Sie sollen erst bei dem späteren Genehmigungsverfahren Berücksichtigung finden. Dort werden aber die Naturschutzverbände nicht mehr beteiligt!! Zur Genehmigung werden dann nur die Gutachten der Antragsteller herangezogen, deren Objektivität hinreichend bekannt ist. Dann bleibt dem NABU nur eine Klage vor dem Verwaltungsgericht.

 

Diese Vorgehensweise ist auch deshalb unverständlich, da im Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main als Ergebnis der 1. Anhörung bei der 2. Anhörung erstmals auch das Landschaftsbild als Ausschlusskriterium mitberücksichtigt werden soll. Außerdem führt nach Angaben des Verbandsbeigeordneten Thomas Horn der Artenschutz zur Streichung oder Verkleinerung von Vorranggebieten: „Dort, wo ein Rotmilan oder ein Schwarzstorch regelmäßig brütet, siegt praktisch immer der Natur- und Artenschutz“ (Frankfurter Allgemeine, Ausgabe Rhein-Main vom 3.06.2016).   

 

Bleibt es in der Planungsregion Nord- und Osthessen bei der bisherigen Planung, so gibt es bei der Ausweisung der Vorranggebiete keine Planungssicherheit, BImSch-Verfahren und Einwände vor Gericht können sich über Jahre hinziehen und allen Beteiligten viel Geld kosten. Wir fordern deshalb die Abgeordneten in der Regionalversammlung auf, die Einwände des Arten- und Landschaftsschutzes bereits bei der Ausweisung der Vorranggebiete konsequent zu berücksichtigen!

 

Sonst verliert man Akzeptanz für die Energiewende und fördert die  Verdrossenheit in die sie tragenden Parteien und Verbände.

 

 

 

Korbach, den 22.06.16

 

Gez. Wolfgang Lehmann

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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